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Betreuung / rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung ersetzt die frühere Vormundschaft (und Gebrechlichkeitspflegschaft)
und bedeutet für die Betroffenen einen Weg aus der Rechtlosigkeit.
Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet, wenn der Vormundschaftsrichter
die Erforderlichkeit festgestellt hat
Die von mir betreuten Personen (zwischen 21 und 100 Jahren
alt) leben teils in der eigenen Wohnung, teils im Heim oder Betreuten
Wohnen (Betreutes Wohnen), in den Stadtteilen bzw. Bezirken Charlottenburg,
Wilmersdorf, Schöneberg, Spandau, Reinickendorf, Tiergarten, und Zehlendorf.
Der Betreuer ist der gesetzliche Vertreter für die Aufgabenbereiche, die
die Betroffenen nicht mehr (oder noch nicht wieder) selbst regeln können.
Nach einem festgelegten Zeitraum wird die Betreuungsnotwendigkeit überprüft.
Der Betreute ist nicht entmündigt, sondern hat ein Mitspracherecht. Seine
Wünsche werden respektiert - vorausgesetzt dass dies zu seinem Wohl und
nicht zu seinem Schaden ist.
Aufgabe des Betreuers ist nicht die Durchführung von Pflege, Begleitung,
Besorgungen usw., sondern deren Organisation. Im persönlichen Kontakt
wird der Fortgang der Betreuung besprochen und eine möglichst vertrauensvolle
Beziehung gepflegt.
Manuel Stitz Ulrici

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